AzG
Auskunft zur Güterliste
ist ein güterbezogenes Gutachten, das Auskunft darüber gibt, ob die in der jeweiligen Auskunft zur Güterliste bezeichneten Güter nicht von Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung und/oder Teil I der Ausfuhrliste erfasst werden. Zuständig für die Erteilung der AzG ist das BAFA. Sie wird insbesondere in den Fällen erteilt, in denen der Ausführer oder Anmelder der Ausfuhrzollstelle bzw. Ausgangszollstelle nach § 14 Abs. 1 AWV Beweismittel zur Prüfung der Zulässigkeit der Ausfuhr vorzulegen hat. Die AzG ist keine Genehmigung und bezieht sich nicht auf ein etwaiges konkretes Ausfuhrvorhaben. Auch werden keine embargorechtlichen Beschränkungen oder verwendungsbezogenen Genehmigungs- oder Unterrichtungspflichten geprüft.
Synonyme: Auskunft zur Güterliste