Ausfuhranmeldung (Zoll)
Zollanmeldung im Ausfuhrverfahren
ist eine Zollanmeldung im Ausfuhrverfahren. Die Pflicht zur Abgabe der Ausfuhranmeldung betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr). Die Anmeldung zur Ausfuhr erfolgt in elektronischer Form (Art. 6 Abs. 1 UZK) und ist in Deutschland als elektronische Ausfuhranmeldung mittels ATLAS-Ausfuhr abzugeben.