Anti-Folter-Verordnung
Bezeichnung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005
ist die Bezeichnung der Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten. Die Verordnung enthält sowohl Verbote als auch Genehmigungspflichten für den Handel mit solchen Gütern im Außenwirtschaftsverkehr. Verbote und Genehmigungspflichten nach der Anti-Folter-Verordnung bestehen seit einer Erweiterung der Verordnung nunmehr auch für Handels- und Vermittlungsgeschäfte und Technische Unterstützung.
Synonyme: Verordnung (EG) Nr. 1236/2005