Annahme der Zollanmeldung
Entscheidung der Zollbehörde in Bezug auf eine abgegebene Zollanmeldung
bezeichnet die Entscheidung der Zollbehörde in Bezug auf eine abgegebene Zollanmeldung. Sie liegt bei einem normalen Verfahren vor, wenn die Zollbehörde eine abgegebene Standardzollanmeldung einschließlich der erforderlichen Unterlagen geprüft und angenommen hat. Ihr Zeitpunkt ist maßgeblich für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden, sowie für alle anderen Ein- oder Ausfuhrformalitäten und für das Entstehen der Zollschuld.