Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Aktive Veredelung

Zollverfahren

Die „aktive Veredelung" ist eines der Zollverfahren „besondere Verfahren“ nach Art. 5 Nr. 16 Buchst. b UZK. Sie ermöglicht die Einfuhr von Nicht-Unionswaren (i.d.R. in Form von Vorprodukten) in das Zollgebiet der Union zur Durchführung von Veredelungsarbeiten, um sie nach der Veredelung als Endprodukte in ein Anschlusszollverfahren überführen zu können. Da die eingeführten Waren zur Wiederausfuhr bestimmt sind und folglich nicht unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf eingehen, sieht Art. 256 UZK vor, dass auf die Erhebung von Abgaben und die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen verzichtet wird. 

Synonyme: Besondere Verfahren

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