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Ukraine: Änderung der restriktiven Maßnahmen (Stand: 22.11.2017)

Nachdem die Russische Föderation am 10. September 2017 in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol Gouverneurswahlen durchgeführt hat, sollte nach Ansicht des Europäischen Rates eine Person in die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der restriktiven Maßnahmen unterliegenden Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden. Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 regelt die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

Um welche Person es sich handelt, können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.

Quellenangabe

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2153 DES RATES

EUR-Lex

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
 

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