Nachdem die Russische Föderation am 10. September 2017 in der rechtswidrig annektierten Stadt Sewastopol Gouverneurswahlen durchgeführt hat, sollte nach Ansicht des Europäischen Rates eine Person in die im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthaltene Liste der restriktiven Maßnahmen unterliegenden Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden. Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 regelt die restriktiven Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Um welche Person es sich handelt, können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
Quellenangabe
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2153 DES RATES
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
Seminartipps
Grundlagen und Update der EU-Embargos
Schwerpunkt Russland, Ukraine, Iran und weitere Staaten
Nächste Termine:
- 06.02.2018 in München
- 11.04.2018 in Münster
Organisation der Exportkontroll- und Zollangelegenheiten
Anregungen für eine optimale Prozessgestaltung
Nächste Termine:
- 11.12.2017 in Münster
- 06.03.2018 in München
Basis Exportkontrolle
Die komplexen Zusammenhänge des Zoll-, Ausfuhr-, Exportkontrollrechts in kompakter Form
Nächste Termine:
- 26.02. - 02.03.2018 in Münster
- 23.07. - 27.07.2018 in München