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Neue Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens (CWÜ)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt Folgendes bekannt:

 

die Komoren sind mit Wirkung vom 17.10.2006 und die Zentralafrikanische Republik mit Wirkung vom 20.10.2006 Vertragsstaaten des CWÜ geworden. Bekanntgegeben wurde dies im Bundesanzeiger Nr. 202 S. 6783 vom 26 .Oktober 2006.

 

Das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) vom 13.01.1993 (BGBI II 1994 S.806 ff) ist ein Abrüstungs- und Rüstungskontrollvertrag, dessen Ziele ein weltweites Verbot chemischer Waffen und die Vernichtung vorhandener Chemiewaffenbestände sind.

 

Das CWÜ enthält außer dem Verbot chemischer Waffen auch ein umfangreiches Melde- und Inspektionssystem für Produktion, Verarbeitung und Verbrauch von sowie den Handel mit Chemikalien, die missbräuchlich für die Herstellung chemischer Waffen (CW) verwendet werden können.

 

Die Einhaltung des Abkommens wird durch eine internationale Organisation, die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) mit Sitz in Den Haag, überwacht.

 

Das Chemiewaffenübereinkommen ist nach der Ratifikation von 65 Unterzeichnerstaaten am 29.04.1997 in Kraft getreten. Inzwischen haben 180 Staaten das Übereinkommen ratifiziert und sind somit Vertragsstaaten des CWÜ.