Mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1453 DER KOMMISSION vom 5. September 2016 wird die Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 geändert.
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 sind die staatlichen Organe, Unternehmen und Einrichtungen, natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen der ehemaligen Regierung des Irak aufgeführt, deren Mittel und wirtschaftliche Ressourcen, die am 22. Mai 2003 außerhalb von Irak belegen waren, gemäß dieser Verordnung einzufrieren sind.
Am 30. August 2016 hat der Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen beschlossen, vier Organisationen aus dieser Liste zu streichen. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 wird daher entsprechend geändert. Welche Einträge gestrichen werden, können Sie dem Amtsblatteintrag L 238/1 vom 6. September 2016 entnehmen.
Link:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1453 DER KOMMISSION
Quelle:
Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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