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Freihandelsabkommen EU/Neuseeland tritt am 1. Mai 2024 in Kraft

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland wird früher als geplant in Kraft treten, nämlich am 1. Mai 2024, wie die neuseeländische Regierung am 25. März 2024 in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Das „New Zealand-European Union Free Trade Agreement (NZ-EUFTA)“ soll nach Angaben der EU bereits im ersten Jahr seiner Anwendung Zollerleichterungen für EU-Unternehmen in Höhe von rund 140 Millionen Euro pro Jahr bringen. Die Vertragspartner erhoffen sich dadurch ein Wachstum des bilateralen Handels von bis zu 30 Prozent innerhalb eines Jahrzehnts. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 Prozent steigen.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland soll Unternehmen neue Chancen eröffnen, indem beispielsweise alle Zölle auf Exporte aus der EU nach Neuseeland abgeschafft werden.

Auch Landwirte aus der EU sollen mit Inkrafttreten des Abkommens deutlich bessere Möglichkeiten haben, ihre Produkte in Neuseeland abzusetzen.

Erstmals wurden auch Verpflichtungen aus dem Pariser Schutzabkommen in ein Handelsabkommen aufgenommen.

 

Quellenangaben

NZ-EU FTA gains Royal Assent for 1 May entry to force | Beehive.govt.nz

Regierung Neuseeland

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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