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FAQ zur EU-Entwaldungsverordnung veröffentlicht

Um die Wälder und die biologische Vielfalt weltweit zu schützen, hat die EU die Entwaldungsverordnung (EUDR) auf den Weg gebracht. Die EUDR ist am 29. Juli 2023 in Kraft getreten. Die EU gewährt eine Übergangsfrist von 18 Monaten – für kleinere Unternehmen 24 Monate. Ab dem 30. Dezember 2024 muss die EUDR angewendet werden.

Hinweis in eigener Sache: Die AWA und die Hamburger Zollakademie bieten in Kooperation kurzfristig einen weiteren Webinar-Termin zur EU-Entwaldungsverordnung bzw. zu entwaldungsfreien Lieferketten an.

Die EU hat vor kurzem einen FAQ-Katalog veröffentlicht, um die Unternehmen bei der Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Handel mit Soja, Ölpalmen, Rindern, Kaffee, Kakao, Kautschuk und Holz sowie daraus hergestellten Erzeugnissen zu unterstützen. Denn Rohstoffe und Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht, auf dem Markt bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie ohne Entwaldung und Waldschädigung erzeugt wurden.

Die aktualisierten FAQs der Europäischen Kommission informieren unter anderem über die konkreten Compliance-Verpflichtungen, die auf Unternehmen zukommen. Darüber hinaus werden der genaue zeitliche Ablauf der Entwaldungsverordnung sowie der Umfang der unter die Verordnung fallenden Produkte erläutert.

Der Katalog mit häufig gestellten Fragen wurde im Dezember 2023 von der Europäischen Kommission aktualisiert. Konkrete Durchführungsrechtsakte zur Verordnung werden im Laufe des Jahres erwartet. Diese enthalten Angaben zu einem dreistufigen Länder-Benchmarking-System, das bei der Risikobewertung zu berücksichtigen ist. Marktteilnehmer, die Rohstoffe oder relevante Produkte ausschließlich aus als risikoarm eingestuften Gebieten beziehen, unterliegen vereinfachten Sorgfaltspflichten.

Quellenangaben

FAQ-Katalog

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

Webinar-/Seminartipps:

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