Zurzeit führt die Europäische Kommission eine Umfrage zum Zollwertrecht durch. Es geht um die Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft. Im Rahmen der Umfrage möchte die EU in Erfahrung bringen, wie groß der Wunsch nach einer verbindlichen Zollwertauskunft ist.
Angesprochen sind Unternehmen (insbesondere Wirtschaftsbeteiligte und Einführer), Wirtschaftsverbände, Behörden, Hochschulen sowie Bürgerinnen und Bürger.
Nach Abschluss der Umfrage wird die Europäische Kommission alle Antworten in einem Bericht zusammenfassen. Die Beiträge und der Bericht werden im dritten Quartal 2018 auf der Website der Generaldirektion Steuern und Zollunion veröffentlicht.
Hintergrund der Umfrage:
Der Unionszollkodex (UZK) sieht Entscheidungen über die Anwendung des Zollrechts vor, darunter Entscheidungen über verbindliche Auskünfte über die zolltarifliche Einreihung und den Ursprung. Zudem besteht laut Zollkodex die Möglichkeit, solche Entscheidungen auf „andere Faktoren“ auszudehnen, zu denen auch die Zollwertermittlung zählen könnte. Solche Vorbescheide über den Zollwert (verbindliche Zollwertauskünfte) könnten ein nützliches Instrument sein, um auf EU-Ebene die Zollwertermittlung zu erleichtern und Rechtssicherheit zu schaffen.
Die EU-Kommission wird die Einführung einer verbindlichen Zollwertauskunft vom Ergebnis der genannten Umfrage abhängig machen. Wirtschaftsbeteiligte, für die eine verbindliche Zollwertauskunft von Vorteil ist, sollten daher unbedingt an der Umfrage teilnehmen.
Quellenangaben
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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