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CBAM – Übergangsphase am 1. Oktober 2023 gestartet

CBAM - Am 1. Oktober 2023 hat die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus „Carbon Border Adjustment Mechanism” begonnen. Die EU-Kommission hat Details zu dieser Übergangsphase veröffentlicht, die vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 gilt.

Während der Übergangsphase gelten für Unternehmen, die vom CBAM betroffene Waren einführen, Berichtspflichten. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr nur noch mit kostenpflichtigen CBAM-Zertifikaten möglich.

Derzeit unterliegen die Produktgruppen Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff der CBAM-Verordnung. EU-Importeure dieser Produkte müssen den Umfang ihrer Importe deklarieren. Zum jetzigen Zeitpunkt sind jedoch keine finanziellen Anpassungen erforderlich. Die Importeure müssen die Daten für das vierte Quartal 2023 erheben, den ersten Bericht aber erst am 31. Januar 2024 vorlegen. Die CBAM-Struktur wurde für das erste Jahr der Umsetzung flexibel gestaltet. Dazu gibt es die Möglichkeit, bei der Berichterstattung von „grauen” Emissionen Standardwerte zu verwenden oder die Überwachungs-, Berichts- und Prüfvorschriften des Herstellungslandes anzuwenden.

Die EU bietet verschiedene Hilfestellungen zu CBAM an, wie z.B. einen Leitfaden und Factsheets.

Quellenangaben

Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) läuft an

EU-Leitfaden zum CBAM

EU-Factsheets zum CBAM

Europäische Kommission

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

Webinar- und Seminartipps:

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

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