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ATLAS-Zelos: Elektronische Übermittlung von Unterlagen seit 4. Oktober möglich

Mit der IT-Anwendung ATLAS-ZELOS kann die deutsche Zollverwaltung Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen von ATLAS-Teilnehmenden elektronisch anfordern und ergänzende Informationen empfangen. ZELOS steht für „Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen“. Damit stünden den Zollstellen Unterlagen bereits zum Zeitpunkt der Abfertigung zur Verfügung, was den Abfertigungsprozess weiter beschleunigen könne, heißt es in einer ATLAS-Mitteilung.

Am 26. Juni 2021 wurden die ZELOS-Komponenten EAS und Einfuhr zur Verfügung gestellt. Seit dem 4. Oktober 2023 ist es für ATLAS-Teilnehmende auch möglich, Unterlagen elektronisch an ATLAS zu übermitteln. Dies gilt für Teilnehmende, die über eine entsprechend zertifizierte Software verfügen. Die Übermittlung von Unterlagen gilt nicht für SumA und NEE.

Weitere Informationen zur Übermittlung von Unterlagen mittels ZELOS finden Sie in der ATLAS-Info 0515/23.

Quellenangaben

ATLAS-Info 0515/23

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH

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