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BAFA empfiehlt aufgrund der VN-Sicherheitsratsresolution vom 23.12.2006 bei Irangeschäften im Zweifel Antrag auf Ausfuhrgenehmigung

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat eine aktuelle Empfehlung bzgl. der vom VN-Sicherheitsrat zum iranischen Atomprogramm verabschiedeten Resolution auf seine Homepage gestellt.

 

Am 23.12.2006 verabschiedete der VN-Sicherheitsrat Sanktionen, mit denen Iran dazu bewegt werden soll, die umstrittene Urananreicherung auszusetzen. Die Resolution verbietet die Lieferung von Waren und Technologien, die Irans Nuklear- oder Trägertechnologieprogramm fördern. Verboten ist auch der Transfer von Know-how für diese Programme. Gegenüber verschiedenen Unternehmen und Einzelpersonen, die an diesen Programmen beteiligt sind, wurde u. a. ein umfassendes Bereitstellungsverbot ausgesprochen. Verboten sind unabhängig vom Verwendungszweck im Einzelfall alle Lieferungen von Handelsgütern an diese Unternehmen und Personen.

 

Die Regelungen der Resolution müssen noch in europäisches bzw. deutsches Recht umgesetzt werden. Der Umfang der Sanktionen und ihre Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr mit dem Iran sind daher gegenwärtig noch nicht abschließend zu überblicken.

 

Das BAFA empfiehlt bei Irangeschäften im Zweifel einen Antrag auf Ausfuhrgenehmigung zu stellen.

 

Den Text der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie eine Stellungnahme von BM Dr. Steinmeier finden Sie in nachfolgenden Links!