Am 23.06.2022 hat das Informationstechnikzentrum Bund in einer ATLAS-Info Hinweise zum Ablauf des Nachforschungsersuchens gegeben (siehe AWA-News vom 28.06.2022). Ergänzend hierzu weist eine ATLAS-Info auf Folgendes hin:
Für die Fälle, in denen der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) aufgrund fehlender Alternativnachweise nicht in der Lage ist, innerhalb von 135 Tagen nach Überlassung in das Ausfuhrverfahren auf die Suchanfrage im Follow-Up Verfahren zu antworten, weil ein Alternativnachweis noch nicht vorliegt, erfolgt die Bestätigung des Ausgangs ab dem 136. Tag manuell durch die Ausfuhrzollstelle. Hierfür teilt der AEO der Ausfuhrzollstelle nachweisbar schriftlich/per E-Mail mit, dass zu einer Ausfuhranmeldung (MRN) der Ausgang erfolgt ist und der Alternativnachweis vorliegt. In Einzelfällen sind auf Verlangen der Zollstelle Alternativnachweise weiterhin vorzulegen.
Quellenangaben
Informationstechnikzentrum Bund
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
Geschäftsführer der HZA HAMBURGER ZOLLAKADEMIE GmbH
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