Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Verlängerung der Zollpräferenzen für Entwicklungsländer unter dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU vorgelegt. Die Verlängerung soll für den Zeitraum von 2024 bis 2027 gelten.
Die derzeit geltenden Regeln laufen voraussichtlich Ende 2023 aus. Mit der Verlängerung könnten 65 betroffene Staaten weiterhin von Handelspräferenzen profitieren, die bis zur Zollfreiheit für die am wenigsten entwickelten Länder reichen. Nach einem Kommissionsvorschlag im September 2021 hatten sich die Mitgesetzgeber Rat und Europäisches Parlament bisher nicht auf eine Aktualisierung der APS-Regeln einigen können.
Quellenangaben
Handel mit Entwicklungsländern: Kommission schlägt vor, Zollpräferenzen zu verlängern
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz
Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
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