LKW und Flugzeug

Spezial US-(Re-)Exportrecht für Schweizer Unternehmen – AWA SUISSE

Systematik und Strategien zur Umsetzung

Die Frage, ob ein in der Schweiz hergestelltes Produkt nach dem US-Recht kontrolliert wird, betrifft viele Schweizer Unternehmen ebenso wie die Frage, an wen bzw. wohin das Produkt geliefert werden darf (Embargos und Terroristenlisten der US-Behörden). Gleiches gilt für Handelsware oder Ersatzteile, die aus den USA bezogen wurden. Damit nimmt neben dem Schweizer Recht auch das US-(Re-)Exportrecht eine für Schweizer Unternehmen herausragend wichtige Stellung ein, nämlich wenn „Goods subject to EAR“ aus der Schweiz weiter „reexportiert“ werden sollen und ggf. Bewilligungen aus den USA bedürfen.

Im Rahmen der Schulung werden die Rechtsgrundlagen und die zuständigen US-Behörden vorgestellt: Bureau of Industry and Security (BIS), Office of Foreign Assets Control (OFAC), Directorate of Defense Trade Controls (DDTC). Die Einstufung der Güter, die vom US-Recht erfasst sind, wird ebenso erläutert wie die erforderlichen „License Requirements“ sowie die wichtigsten „License Exceptions“. Darüber hinaus werden exemplarisch die Güterlisten mit ihrer Klassifizierung (CCL und ECCNs sowie EAR 99), die 10 „General prohibitions“ und die bedeutendsten US-Embargos intensiv vorgestellt. Ausserdem werden die US-Sanktionslisten wie die US Entity List oder die Denied Persons List und die rechtlichen Konsequenzen für Vertragspartner gelisteter Unternehmen sowie die aktuellen Verschärfungen für militärische Endverwender und Endverwendungen in China, Russland, Burma und Venezuela aus dem Juli 2020 vorgestellt.

Ihr Nutzen

Nach der Fortbildung können Sie beurteilen, wann ein Schweizer Produkt oder eine Ausfuhr aus der Schweiz den US-(Re-)Exportbestimmungen unterliegt und welche (natürlichen und juristischen) Personen sich an das US-Exportkontrollrecht halten müssen.

Webinarschwerpunkte

  • US-Exportbestimmungen in den EAR
  • Bedeutung für Schweizer Unternehmen – Export, Reexport, Transshipment
  • EAR, CCL, ECCN (Güterlisten inkl. Übungen zu EAR99, 600er Gütern und allgemeinen Dual-Use-Produkten)
  • Genehmigungspflicht bei (Re-)Exporten
  • Kalkulation der Anteile von „US-Goods“ („De-minimis“ rule – inkl. Bundling rule)
  • 10 General Prohibitions in § 736 EAR und Umsetzung in einem Compliance Program
  • Proliferation, Embargos der USA mit aktuellem Überblick
  • Sanktions- und Terroristenlisten der USA im Überblick
  • Handling der Terroristenlisten der US-Behörden (DPL, SDNs, SDGTs, FTOs, Entities, Unverified List)
  • Übungsfälle und Empfehlungen des BIS zur internen Umsetzung

Lehrmethoden und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Teilnehmer bringen Fallbeispiele ein
  • Dozenten bringen Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Das Webinar umfasst 6 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Mitarbeitende aus Unternehmen, die US-Güter handeln oder verarbeiten oder aufgrund von US-Technologie Güter in der Schweiz produzieren und diese exportieren. Des Weiteren sind Firmen angesprochen, die zu US-Konzernen gehören und das US-Recht aufgrund interner Vorgaben beachten müssen.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar oder einer Online-Besprechung teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • US-Exportkontrollrecht

Teilnahmegebühr

AbSFr. 780.00

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.51
(22 Bewertungen)