LKW und Flugzeug

Spezial Russland- und Belarus-Sanktionen der EU

Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen, einschließlich des Maßnahmenpaketes „Aufrechterhaltung und Angleichung“

Als Antwort auf die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine hat die EU ihre Sanktionen gegenüber Russland und Belarus erheblich verschärft. Seit Ende Februar 2022 hat sie hierzu über 100 Verordnungen und Beschlüsse in Kraft gesetzt.

Durch das 13. Sanktionspaket hat die EU zunächst den Anhang VII Teil B neu gefasst. Im Anhang XXIII (Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten) hat es Verschiebungen bei den Transformatoren gegeben. Eine Altvertragsklausel wurde für bestimmte Güter neu aufgenommen. Bei den Einfuhrverboten für Eisen und Stahl wurde das Vereinigte Königreich in die Liste der Partnerländer aufgenommen, für die in bestimmten Fällen keine Ursprungsnachweise erforderlich sind. Vor allem hat das 13. Sanktionspaket die Listen der Personen, Organisationen und Einrichtungen, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen verfügt sind, noch einmal erheblich erweitert. Dasselbe gilt für die Liste derjenigen, für die keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern erteilt werden dürfen (Art. 2 Abs. 7 VO (EU) 833/2014 i.V.m. Anhang IV).

Seit dem 19.12.2023 haben die Russland-Sanktionen Bedeutung auch für die deutschen Unternehmen erlangt, die in der Vergangenheit keinerlei Geschäfte mit Russland gemacht haben. Nach Art. 12g VO (EU) 833/2014 sind durchgängig alle Unternehmen verpflichtet, ihren Vertragspartner in Drittländern die Ausfuhr bestimmter Güter zu untersagen. Diese Verpflichtung ist entsprechend zu sanktionieren. Damit beschränken sich die Russland-Sanktionen nicht mehr auf einen kleinen Kreis deutscher Unternehmen, sondern gehen fortan alle an, die mit Ländern außerhalb der EU und eines privilegierten Kreises anderer Staaten Geschäfte machen wollen.

Die Vielzahl der Regularien, die die Sanktionspakete 8 bis 13 verfügt haben, hat dazu geführt, dass die Maßnahmen insgesamt gesehen sehr unübersichtlich und intransparent geworden sind. Das vorliegende Webinar möchte hierzu eine Orientierungshilfe für den Anwender geben, sich im Dschungel der neuen Sanktionsvorschriften zurechtzufinden. Für viele Unternehmen, die sich in bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen zu russischen und belarussischen Empfängern befinden, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Altverträge noch erfüllen dürfen. Auch zu dieser Thematik gibt das Webinar einen Überblick.

Kooperations-Webinar mit der HZA

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Auch nach Erlass der neuen Sanktionsmaßnahmen sind Geschäfte mit Russland- bzw. Belarus-Bezug weiterhin möglich, allerdings unter stark reduzierten Rahmenbedingungen. Das Webinar will mit einem Überblick über die Maßnahmen dazu beitragen, dass Sie die neuen rechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten und so vor erheblichen Strafsanktionen geschützt werden.

Webinarschwerpunkte

  • Übersicht über die vollständig neuen Verordnungen und Beschlüsse
  • Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen bereits bestehender Verordnungen und Beschlüsse
  • Die neuen Sanktionsregularien im Einzelnen
  • Die Altvertragsregeln

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden und Unterrichtszeit

  • Präsentation

Das Webinar umfasst 2,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Vertreter von Unternehmen, die auch weiterhin mit Russland und/oder Belarus Handel treiben wollen (Vertrieb, Exportkontrolle, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung etc.) sowie an Unternehmensberater und Rechtsanwaltskanzleien.

Wichtige Hinweise

Vor der Schulung erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir den individuellen Bedarf bei dieser Schulung gerne noch konkreter ermitteln möchten.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar oder einer Online-Besprechung teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 329,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.59
(139 Bewertungen)

Termine für diese Schulung

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