LKW und Flugzeug

Webinar Spezial Russland- und Belarus-Sanktionen der EU

Ein Überblick über die jüngsten Entwicklungen, einschließlich des 11. Maßnahmenpaketes

Als Antwort auf die kriegerische Auseinandersetzung in der Ukraine hat die EU ihre Sanktionen gegenüber Russland und Belarus erheblich verschärft. Seit Ende Februar 2022 hat sie hierzu über 80 Verordnungen und Beschlüsse in Kraft gesetzt.

Mit dem 11. Sanktionspaket, das ab dem 24.06.2023 gilt, wollte die EU „weiteren Schlag gegen Putins Kriegsmaschine“ platzieren. Die Zahl der Personen, denen gegenüber Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen verfügt sind, wurde noch einmal erheblich erhöht. Mit dem 11. Paket hat die EU aber vor allem einen Mechanismus gefunden, um Umgehungsgeschäfte über Länder wie Kasachstan, Kirgisien, Armenien oder die Türkei in den Griff zu bekommen. Das Verbot der Durchfuhr durch das russische Hoheitsgebiet wurde auf einige Produktgruppen erweitert. Ebenso hat die EU für eine Vielzahl von Güter das Verbot eines Verkaufs von IPR und Lizenzvergaben eingeführt. Erweiterte Regularien für den Schiffs- und Kraftfahrtverkehr sind ins Leben gerufen worden.

Von dem neuen Sanktionspaket sind viele deutsche Unternehmen betroffen. Insbesondere solche, die mit Produkten der Anhänge VII, XVII, XVIII, XXI und XXIII der VO (EU) 833/2014 zu tun haben, müssen sich eingehend mit den neuen Bestimmungen vertraut machen. Aufgenommen wurden 15 neue technologische Güter. Das Einfuhrverbot für Eisen- und Stahlerzeugnisse wurde verschärft. Die Ausfuhrverbote für Luxusfahrzeuge sind erweitert worden. Schließlich wurde ein vollständiges Verbot bestimmter Arten von Maschinenbauteilen verfügt. Darüber hinaus wurden die Anhänge XXXIII (Umgehungsgeschäfte) und XXXV (Feuerwaffen) neu geschaffen.

Die Vielzahl der Regularien, die die Sanktionspakete 8 bis 11 verfügt haben, hat dazu geführt, dass die Maßnahmen insgesamt gesehen sehr unübersichtlich und intransparent geworden sind. Das vorliegende Webinar möchte hierzu eine Orientierungshilfe für den Anwender geben, um sich im Dschungel der neuen Sanktionsvorschriften zurechtzufinden. Für viele Unternehmen mit bestehenden Geschäftsbeziehungen zu russischen und belarussischen Empfängern stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie diese Altverträge noch erfüllen dürfen. Auch zu dieser Thematik gibt das Webinar einen Überblick.

Kooperations-Webinar mit der HZA

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Auch nach Erlass der neuen Sanktionsmaßnahmen sind Geschäfte mit Russland- bzw. Belarus-Bezug weiterhin möglich, allerdings unter stark reduzierten Rahmenbedingungen. Das Webinar will mit einem Überblick über die Maßnahmen dazu beitragen, dass Sie die neuen rechtlichen Bestimmungen in vollem Umfang einhalten und so vor erheblichen Strafsanktionen geschützt werden.

Webinarschwerpunkte

  • Übersicht über die vollständig neuen Verordnungen und Beschlüsse
  • Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen bereits bestehender Verordnungen und Beschlüsse
  • Die neuen Sanktionsregularien im Einzelnen
  • Die Altvertragsregeln

Sie können sich hier den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar herunterladen.

Lehrmethoden und Unterrichtszeit

  • Präsentation

Das Webinar umfasst 2,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Vertreter von Unternehmen, die auch weiterhin mit Russland und/oder Belarus Handel treiben wollen (Vertrieb, Exportkontrolle, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung etc.) sowie an Unternehmensberater und Rechtsanwaltskanzleien.

Wichtige Hinweise

Vor der Schulung erhalten die Teilnehmenden Zugriff auf einen Online-Fragebogen, mit dem wir den individuellen Bedarf bei dieser Schulung gerne noch konkreter ermitteln möchten.

Vor, während und nach dem Webinar

Vor dem Webinar

Bitte lesen Sie die Systemanforderungen und lassen Sie diese von Ihrer IT prüfen. Bitte führen Sie einen Systemtest durch. Informationen hierzu finden Sie an dieser Stelle.

Melden Sie sich nach dem erfolgreichen Systemtest bitte über die AWA-Website zu Ihrem Webinar an. Kurz nach der Webinaranmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und anschließend eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Ein bis zwei Werktage vor dem Webinar erhalten Sie eine E-Mail mit einem Zugangslink zu Ihrem Webinar sowie zur AWA-Cloud. Aus der AWA-Cloud können Sie sich die Schulungsunterlagen zum Webinar schnell und unkompliziert im PDF-Format herunterladen.

Klicken Sie einige Minuten vor dem offiziellen Beginn des Webinars auf den Zugangslink. Sie gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald unsere Dozentin/unser Dozent die Übertragung und somit das Webinar startet, nehmen Sie automatisch an dem Webinar teil.


Während des Webinars

Über eine Chatfunktion haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit der Dozentin/dem Dozenten zu kommunizieren. Bei bestimmten Webinaren ist auch die Kommunikation über das Mikrofon/Telefon mit der Dozentin/dem Dozenten möglich.

Unsere Dozentin/unser Dozent zeigt die Präsentation live. In der Regel können Sie auch die Dozentin/den Dozenten per Livestream sehen.

Die Pausenzeiten können Sie dem Ablaufplan entnehmen.


Nach dem Webinar

Nach dem Webinar erhalten Sie Ihr Teilnahmezertifikat per E-Mail.

Außerdem erhalten Sie von uns einen Link zu einem Online-Fragebogen, in dem Sie Ihr Webinar bewerten können.

Auch nach dem Webinar sind wir für Sie da: Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Themengebiete

  • Exportkontrolle

Teilnahmegebühr

Ab€ 299,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat als PDF-Datei

Bewertung

4.59
(139 Bewertungen)