LKW und Flugzeug

Spezial Artenschutzrechtliche Bestimmungen für die Zollabfertigung

Grundlagen und Besonderheiten zu CITES und zur Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten aus Drittstaaten

Ob Musikinstrumente, Jagdtrophäen, Bekleidung, Schnitzereien, Zierhörner, Holzprodukte, Urlaubssouvenirs oder Pelz- und Lederwaren - es gibt viele Möglichkeiten, tierische und pflanzliche Produkte von gefährdeten oder gar vom Aussterben bedrohten Arten aus Drittländern in die EU einzuführen.

Um diese Bedrohung einzudämmen, wird der internationale Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geregelt. Darüber hinaus sind Verordnungen der Europäischen Union und nationale Gesetze zu beachten.

Die Zollbehörden überwachen den Warenverkehr mit artengeschützten Tieren und Pflanzen aus Drittländern. Dabei müssen die nach dem Artenschutzrecht erforderlichen Dokumente, wie z.B. Ein- oder Ausfuhrgenehmigungen (CITES-Dokumente), vorgelegt werden.

Die Ein- und Ausfuhr von Exemplaren darf grundsätzlich nur über die dazu ermächtigten Zollstellen erfolgen. Der Zoll beschlagnahmt daher zum Schutz der biologischen Vielfalt konsequent solche Waren bei der Einfuhr nach Deutschland. Darüber hinaus können Bußgelder oder sogar Strafen verhängt werden.

Lernen Sie, …

• welche Regeln es zur artenschutzrechtlichen Abfertigung bei Ein- und Ausfuhr für Sie zu beachten gibt
• wie Sie geschützte Tier- und Pflanzenarten in Waren erkennen
• wann Sie ein artenschutzrechtliches Ein- oder Ausfuhrdokument benötigen
• welchen artenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Bescheinigungstyp Sie nutzen müssen
• wie ein Antragsformular auszufüllen ist
• welche Ausnahmen es gibt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • AWA Zertifikat

Kooperations-Webinar mit der HZA

Dieses Webinar ist eine Kooperationsveranstaltung mit der HZA Hamburger Zollakademie.

Ihr Nutzen

Das Webinar bereitet Ihr Unternehmen auf die artenschutzrechtliche Abfertigung von tierischen und pflanzlichen Produkten vor, die unter die Bestimmungen des CITES fallen.

schwerpunkte

  • Einführung in den Artenschutz und CITES
    • internationale Regelungen
    • europäische Regelungen
    • nationale Regelungen
  • Geschützte Arten und deren Produkte – wie sind sie zu erkennen?
    • WISIA
    • SPECIES +
    • IUCN Red List
    • Beispiele
  • Genehmigungen und Bescheinigungen
    • Einfuhrmeldung
    • Vermarktungserlaubnis
    • Ausnahmegenehmigung
    • Ausfuhrgenehmigung
    • Wiederausfuhrbescheinigung
    • Bescheinigung für Musikinstrumente
  • Zollabfertigung
    • Unterlagencodierung
    • Einfuhr
    • Ausfuhr/Wiederausfuhr
    • Besonderheiten bei lebenden Tieren und Pflanzen
    • Postsendungen

Lehrmethoden und Unterrichtszeit

  • Präsentation

Das Webinar umfasst 3,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Verantwortliche des Zoll- und Außenhandelswesens in einem Unternehmen, das möglicherweise mit Tier- und Pflanzenprodukten handelt; auch in verarbeiteter Form, die dem Artenschutzabkommen unterliegen.

Vor, während und nach dem Webinar

Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.

Themengebiete

  • Zoll

Teilnahmegebühr

Ab€ 385,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

Bewertung

4.75
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Termine für diese Schulung

Online
€ 385,00 zzgl. 19% USt.