LKW und Flugzeug

Spezial Einfuhrumsatzsteuer und Zoll EUZ240901

Besondere Steuer oder Steuer mit Besonderheiten?

Die Umsatzsteuer hat neben der Lohnsteuer den größten Anteil am deutschen Steueraufkommen. Zudem vereinnahmt die Zollverwaltung Einfuhrumsatzsteuer in zweistelliger Milliardenhöhe. In Umsetzung des Bestimmungslandprinzips und zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung aller Umsätze in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die Hauptzollämter erhoben. Zahlreiche Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes verweisen auf das Zollrecht.

Die Umsatzsteuer selbst wird dagegen von den Finanzämtern der Länder verwaltet. So sieht sich der Unternehmer in jedem Einfuhrfall sowohl mit der Zoll- als auch der Steuerverwaltung konfrontiert. Die aktuelle Rechtsprechung erfordert zunehmend Änderungen des Umsatzsteuerrechts und der Organisation im Unternehmen, damit Kosten vermieden werden können und der Unternehmer sich „compliant“ verhält.

Ihr Nutzen

Im Spezial-Seminar der AWA erhalten Sie einen Überblick über das Zusammenspiel von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll, damit Sie Importsachverhalte sicher bearbeiten und Fallstricke vermeiden können.

schwerpunkte

  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Umsatzsteuer und Zoll
  • Die Einfuhrverzollung und die Einfuhrbesteuerung (EUSt und Umsatzsteuer) 
  • Typische Fälle der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (z. B. Rückwaren)
  • Verfahrenscode 42 und 63 (steuerbefreite Anschlusslieferungen)
  • Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer // Entdeckung von Unregelmäßigkeiten und Folgen
  • Umsatzsteuer und Zoll bei Einfuhren im Reihengeschäft
  • Mögliche Folgen von Abwicklungsfehlern (Nacherhebung, Umsatzsteueränderung, dezentrale Beteiligtenbewertung, Folgen für Zollbewilligungen, Straf- und Bußgeldverfahren)
  • Aufbewahrung von Zollbelegen, buchmäßige Nachweispflichten für die Einfuhrumsatzsteuer
  • Außenprüfung (Zollprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Zusammenarbeit von Zoll und Steuer, Rechte und Pflichten des Beteiligten)
  • Organisatorische Maßnahmen im Unternehmen // Organisation der Umsatzsteuer- und Zollabteilung bei Einfuhren

Ablaufplan

Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie sich hier herunterladen.

Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit

  • Präsentation
  • Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
  • Arbeiten mit Gesetzestexten

Eingesetztes Lehrmaterial

  • Gesetzestexte, Auszüge aus:
    • UstG

Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.

Zielgruppe

Das Seminar bietet leitenden Mitarbeitenden, Sachbearbeitenden in Zoll- und Steuerabteilungen sowie Speditionsunternehmen, Rechtsanwälten und Steuerberatern einen Überblick über die Behandlung von Einfuhrabwicklungen aus Sicht des Umsatzsteuer- und Zollrechts.

Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!

Wir haben unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form umgestellt – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!

Mehr Infos...

Themengebiete

  • Umsatzsteuer

Teilnahmegebühr

Ab€ 690,00 zzgl. 19% USt.

darin enthalten:

  • umfangreiche Schulungsunterlagen
  • Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
  • Mittagessen
  • AWA Zertifikat

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EUZ240901

Ort & Termin

AWA-Tagungszentrum Münster
Königsstr. 46, 48143 Münster, Deutschland

Tel: +49 2518327560
Fax: +49 2518327561
info@awa-seminare.de
www.awa-seminare.com

02.09.2024

Für diesen Termin sind noch ausreichend Plätze vorhanden.

Zeiten

09:00–17:00 Uhr

Mögliche Dozenten/-innen

Dr. Nathalie Harksen
Rechtsanwältin, Maître en Droit // Akkreditierte und geprüfte Incoterms® 2020-Trainerin // Partnerin der AWB Tax GmbH und der AWB Law GmbH
Manuel Sieben
Steuerberater // Master of Customs Administration (MCA) // Diplom-Finanzwirt (FH) // Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern // Partner der AWB Tax GmbH und der AWB Law GmbH // Münster

Bewertung

4.52
(52 Bewertungen)

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