Spezial Ausfuhrverantwortliche im Unternehmen AFV241201
Exportkontrolle ist Chefsache! Verantwortung und Haftung beim Export
Wenn ein Unternehmen genehmigungspflichtige Güter exportiert, muss dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Ausfuhrverantwortlicher benannt werden. Das BAFA hat die Benennungsvoraussetzungen und das -verfahren erst kürzlich aktualisiert. Der Ausfuhrverantwortliche muss Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein und trägt die Verantwortung für die Organisation und Aufsicht der Exportkontrolle im gesamten Unternehmen. Geschäftsführer und Vorstände haften dadurch in Deutschland persönlich für organisationsbedingte Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht. Das BAFA erwartet von Ihnen Kenntnis der für Exporteure geltenden Pflichten und die Umsetzung in ein funktionierendes Internes Compliance Programm (ICP).
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung (Seminar)
- Mittagessen (Seminar)
- AWA Zertifikat
Ihr Nutzen
Nach Ihrer Teilnahme kennen Sie die Kernpflichten des Ausfuhrverantwortlichen. Sie erkennen und verstehen die relevanten Exportkontrollprozesse im Unternehmen. Mit Ihrem Wissen können Sie die richtigen Fragen stellen und Ihre verantwortungsvolle Aufgabe bestmöglich ausüben. Sie reduzieren Ihr persönliches Haftungsrisiko und sichern Ihr Unternehmen dank angemessener Organisation und Kommunikation gegen die Folgen von Gesetzesverstößen ab.
schwerpunkte
- Die vier Kernpflichten des Ausfuhrverantwortlichen
- Die innerbetriebliche Exportkontrolle
- Haftung und Enthaftung bei Verstößen gegen das Exportkontrollrecht
- Umsetzung in Exportprozessen (Güterlisten, Länderlisten, Verbotslisten, Embargos)
- Besonderheiten: Internationaler Technologietransfer im Unternehmen
- Umsetzungsempfehlungen für ein ICP (Internal Compliance Program)
- Offenlegung (Selbstanzeige) von selbst erkannten Verstößen
Ablaufplan
Den vorläufigen Ablaufplan für das Seminar können Sie sich hier herunterladen.
Den vorläufigen Ablaufplan für das Webinar können Sie sich hier herunterladen.
Lehrmethoden/-Material und Unterrichtszeit
- Präsentation
- Teilnehmende bringen Fallbeispiele ein
- Dozentin/Dozent bringt Fallbeispiele ein
- Arbeiten mit Gesetzestexten
Eingesetztes Lehrmaterial
- Gesetzestexte, Auszüge aus:
- AWG, AWV
- EU-Dual-Use-Verordnung (EU-VO 821/2021)
- Embargo-Verordnungen
- Sonstige Dokumente
- Merkblätter, die von Behörden herausgegeben werden
- Checklisten, Flowcharts
- Artikel/Aufsätze aus Fachzeitschriften
Das Seminar umfasst 6,5 Unterrichtsstunden.
Das Webinar umfasst 5 Unterrichtsstunden.
Zielgruppe
Die Schulung richtet sich an Vorstände und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. Generell lohnt sich ein Schulungsbesuch für Verantwortliche in der Exportkontrolle. Rechts- und/oder Unternehmensberater sind ebenfalls herzlich willkommen.
Digitale Schulungsunterlagen: Notebook nicht vergessen!
Schritt für Schritt stellen wir unsere Schulungsunterlagen von gedruckter auf die digitale Form um – der Umwelt und Ihnen zuliebe! Um die Schulungsunterlagen im Seminar nutzen zu können, bringen Sie bitte Ihr eigenes Notebook oder Tablet samt Netzteil mit!
Vor, während und nach dem Webinar
Wie nehme ich an einem AWA-Webinar bzw. an einem Online-Termin teil? Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über die erforderliche Technik und den Ablauf eines Webinars.
Themengebiete
- Exportkontrolle
- Management
Teilnahmegebühr
Ab€ 690,00 zzgl. 19% USt.
darin enthalten:
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- Erfrischungsgetränke und Pausenverpflegung
- Mittagessen
- AWA Zertifikat
Ort & Termin
Tel: +49 89599887570
Fax: +49 89242147781
info@awa-seminare.de
www.awa-muenchen.de
04.12.2024
Für diesen Termin sind noch ausreichend Plätze vorhanden.
Zeiten
09:00–17:00 Uhr
Mögliche Dozenten/-innen
- Dr. Klaus PottmeyerRechtsanwalt // Essen
- Nikolaus VossRechtsanwalt // Murnau am Staffelsee