Fachtagungen für Führungskräfte im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Alles zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
Die AWA erweitert ihr Programm um ein weiteres Format, das sich ausschließlich an Führungskräfte im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht richtet:
Fachtagung Haftung der Unternehmensleitung im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Wichtige Infos auf einen Blick
Termin & Ort
- 14.11.2024 von 9 bis 17 Uhr
- MOTORWORLD Köln Rheinland auf dem Gelände des historischen Flughafens am Butzweilerhof
- 03.06.2025 in Trechtingshausen (in Kürze buchbar, sichern Sie sich bereits jetzt Ihren Platz per E-Mail an kristina.brueffer@awa-seminare.de)
Zielgruppe
Die Fachtagung richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Geschäftsführung, Vorstände und Syndikusanwälte bzw. Compliance Officer, die persönlich für die Umsetzung und Einhaltung der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften im Unternehmen bzw. Konzern verantwortlich sind.
Das wissen Sie nach dem Besuch der Fachtagung
Sie kennen Ihre Pflichten, die die deutsche Zollverwaltung, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und andere Behörden an Sie als Führungskraft stellen. Dazu gehören nicht nur die notwendigen Compliance-Maßnahmen vor dem Hintergrund der zoll- und exportkontrollrechtlichen Prozesse in Ihrem Unternehmen, sondern auch das Wissen um Ihre persönliche Verantwortung und Haftung in diesem Bereich.
Get-Together
So ein Get Together haben Sie bestimmt noch nicht erlebt! Bevor es am Anreisetag zum gemeinsamen Abendessen und Networking geht, erhalten die Teilnehmenden der Fachkonferenz eine exklusive Führung durch die „Motorworld“. Von Oldtimern, Youngtimern, Raritäten, modernen Luxusautos bis hin zu Motorrädern gibt es viel zu entdecken!
Teilnahmegebühr
890,00 € (zzgl. 19 % MwSt.), darin enthalten:
- Mittagessen, Tagungsgetränke und Pausenverpflegung
- Teilnahme am Rahmenprogramm inklusive Verpflegung
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- AWA-Zertifikat
Fachtagung Zoll- und Außenwirtschaftsrecht für Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen
Wichtige Infos auf einen Blick
Termin & Ort
- 11.12.2024 von 9 bis 17 Uhr
- Flemings Selection Hotel Frankfurt City
- 03.12.2025 in Münster (in Kürze buchbar, sichern Sie sich bereits jetzt Ihren Platz per E-Mail an kristina.brueffer@awa-seminare.de)
Zielgruppe
Die Fachtagung richtet sich ausschließlich an Syndikusanwälte, Unternehmensjuristen und Compliance Officer, die für die rechtliche Beratung von Unternehmen und Unternehmensverantwortlichen, einschließlich Fragen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts im Unternehmen oder Konzern, verantwortlich sind.
Das wissen Sie nach dem Besuch der Fachtagung
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des komplexen Zoll- und Außenwirtschaftsrechts. Die hohe Regelungsdichte sowie die enge Verzahnung verschiedener EU-Regelungen stellen hohe Anforderungen an Importeure und Exporteure. Unzureichende oder lückenhafte, teilweise sogar fehlende Compliance-Strukturen und mangelndes Bewusstsein für die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Überwachung und Organisation sind Ursache für Verstöße und persönliche Inanspruchnahme der Verantwortlichen. Neben dem klassischen Zoll-, Steuer- und Außenwirtschaftsrecht (Embargos, Dual-Use-Güter, militärische Güter) müssen im Außenhandel tätige Unternehmen mit CBAM und den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zunehmend auch ökologische, soziale und Governance-Kriterien berücksichtigen und erfüllen. Dies erfordert häufig auch ein inhaltliches Umdenken und eine Anpassung der Organisation. Die Organisation der unternehmensinternen Trade Compliance muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen. Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen müssen mit den Regelungen vertraut sein, um Sanktionen zu vermeiden oder in Verfahren sicher abzuwehren.
Get-Together
Angeregte Diskussionen, lockeres Netzwerken und kulinarische Köstlichkeiten erwarten Sie beim Get Together am Anreisetag.
Teilnahmegebühr
890,00 € (zzgl. 19 % MwSt.), darin enthalten:
- Mittagessen, Tagungsgetränke und Pausenverpflegung
- Teilnahme am Rahmenprogramm inklusive Verpflegung
- umfangreiche Schulungsunterlagen
- AWA-Zertifikat
Hochkarätiges Referententeam – aus der Praxis für die Praxis
Antworten auf spannende Fragen rund um die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen liefert Ihnen ein renommiertes Referententeam an zwei Terminen. Matthias Merz und Dr. Lothar Harings sind bekannte Größen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sowie im Exportkontrollrecht. Darüber hinaus berichten ein Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Rechtsanwältin Antje Klötzer-Assion und Syndikusanwalt Jochen Kuck vom Forschungszentrum Jülich aus der Praxis und geben wertvolle Tipps, wie Sie Ihr Unternehmen mit den richtigen Compliance-Maßnahmen gegen Verstöße im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht wappnen können.
„Unternehmen, die gelistete Güter exportieren, müssen einen Ausfuhrverantwortlichen als Mitglied der Geschäftsleitung persönlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle benennen. Diese Person ist insbesondere für die Aufsicht und Organisation der Exportkontrolle verantwortlich. Je nach Rechtsform des Unternehmens muss er Mitglied des Vorstands, der Geschäftsführung oder ein vertretungsberechtigter Gesellschafter sein. Dieses Amt kann nicht delegiert werden. Damit ist Exportkontrolle Chefsache!
Dieselbe Verantwortung für die Einhaltung der allgemeinen Zoll- und Exportkontrollregeln trifft jedoch auch die Geschäftsleitungen solcher Unternehmen, die aufgrund eines eher unkritischen Produktspektrums keinen Ausfuhrverantwortlichen bestellen müssen. Denn Sanktionslisten, kritische Endverwendungen und Embargorelevanzen müssen auch bei Ausfuhren nicht gelisteter Güter berücksichtigt werden.“
Matthias Merz
Partner der AWB Tax GmbH // Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH // Münster
Fachtagung Haftung der Unternehmensleitung im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht //
Fachtagung Zoll- und Außenwirtschaftsrecht für Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen
„Die Ursachen für Verstöße gegen das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht liegen häufig in der hohen Regelungsdichte bei komplexen Sachverhalten, was zu Fehlern führt.
Hinzu kommen mangelhafte oder lückenhafte, mitunter sogar fehlende Compliance-Strukturen. Unzureichend geschultes Personal ist sicherlich auch ein nicht zu unterschätzender Faktor für Verstöße.“
Antje Klötzer-Assion
Rechtsanwältin
Fachtagung Haftung der Unternehmensleitung im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht //
Fachtagung Zoll- und Außenwirtschaftsrecht für Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen
„Mit CBAM und den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette müssen im Außenhandel tätige Unternehmen zunehmend ökologische, soziale und Governance-Kriterien berücksichtigen und erfüllen. Das geht nicht nur mit bürokratischen Erfordernissen einher, sondern setzt häufig auch inhaltlich ein Umdenken voraus. Die Organisation der unternehmensinternen Trade Compliance muss diesen Entwicklungen Rechnung tragen“.
Dr. Lothar Harings
GvW Graf von Westphalen // Hamburg
Fachtagung Haftung der Unternehmensleitung im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
„Exportkontrolle gewinnt im Allgemeinen und im Besonderen in der Wissenschaft zunehmend an Bedeutung. Die Exportkontrolle sollte in der Unternehmensorganisation und im Risikomanagement fest verankert sein. Leider ist dies in der Praxis nicht immer der Fall und die Verantwortlichen erleben nicht selten böse Überraschungen in Form von Bußgeldern und/oder Reputationsverlust.“
Jochen Kuck
Syndikusrechtsanwalt, Forschungszentrum Jülich GmbH
Fachtagung Zoll- und Außenwirtschaftsrecht für Syndikusanwälte und Unternehmensjuristen
Podcast zu Verstößen gegen das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Mit Haftungsfragen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht beschäftigt sich auch eine Folge des „ZollCast“, dem Podcast der Hamburger Zollakademie und der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE zu außenwirtschaftlichen Themen.
Hören Sie hier rein!