Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Zollverfahren

Zollrechtliche Behandlung einer Warensendung

Waren können in die Zollverfahren Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, besondere Verfahren und Ausfuhr übergeführt werden. Die besonderen Verfahren umfassen den Versand (externer und interner Versand), die Lagerung (Zolllager und Freizonen), die Verwendung (vorübergehende Verwendung und Endverwendung) und die Veredelung (aktive und passive Veredelung). Die früheren Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, die Nichterhebungsverfahren und das Verfahren der besonderen Verwendung (Endverwendung) wurden bei Einführung des UZK mit den Vorschriften über Freizonen und die Zerstörung von Waren auf Antrag zu den besonderen Verfahren zusammengefasst. Das frühere Umwandlungsverfahren ist in der aktiven Veredelung aufgegangen.

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