Zollschuld
Persönliche Zahlungspflicht von Ein- oder Ausfuhrabgaben eines Zollschuldners
ist die Verpflichtung einer Person, den aufgrund der geltenden zollrechtlichen Vorschriften für eine bestimmte Ware vorgesehenen Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu entrichten. Sie wird als Einfuhrzollschuld definiert, wenn Einfuhrabgaben geschuldet werden, und als Ausfuhrzollschuld, wenn es um Ausfuhrabgaben geht.
Synonyme: Einfuhrzollschuld, Ausfuhrzollschuld