Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Zollbehörden

Stellen, die für die Anwendung des Zollrechts zuständig sind

sind u.a. die für die Anwendung des Zollrechts zuständigen Stellen. Sie sind dabei nach Art. 3 UZK in erster Linie dafür zuständig, den internationalen Handel der Union zu überwachen und dadurch zu einem fairen und liberalisierten Handel sowie zur Umsetzung der externen Aspekte des Binnenmarkts, der gemeinsamen Handelspolitik und der anderen Politiken der Union in handelsrelevanten Bereichen und zur Sicherheit der Lieferkette insgesamt beizutragen. In diesem Rahmen treffen die Zollbehörden Maßnahmen mit der Zielrichtung, die finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu schützen sowie den Schutz der Union vor unlauterem und illegalem Handel und die Sicherheit der Union und ihrer Bewohner zu gewährleisten bzw. zu fördern. Zudem sollen die zollbehördlichen Maßnahmen dem Schutz der Umwelt und der Wahrung eines angemessenen Gleichgewichts zwischen Zollkontrollen und der Erleichterung des legalen Handels dienen.

Synonyme: Zollämter

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