Zollamtliche Überwachung
Zollbehördliche Maßnahme
besteht aus allgemeinen Maßnahmen der Zollbehörden mit dem Ziel, die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften und ggf. der sonstigen Vorschriften zu gewährleisten, die für Waren gelten, die solchen Maßnahmen unterliegen (Art. 5 Nr. 27 UZK).