Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Waren zu nichtkommerziellen Zwecken

Bestimmter Warentyp

sind Waren in Sendungen von Privatperson an Privatperson, wenn die Sendungen gelegentlich erfolgen, sich ausschließlich aus solchen Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben, dass die Sendung aus geschäftlichen Gründen erfolgt, und dem Empfänger vom Versender ohne irgendeine Bezahlung zugesandt werden. Als Waren zu nichtkommerziellen Zwecken gelten darüber hinaus diejenigen Waren, die sich im persönlichen Gepäck von Reisenden befinden, wenn die Sendungen wiederum gelegentlich erfolgen und sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder von Angehörigen seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sind. Auch in diesen Fällen ist zu beachten, dass die Waren weder ihrer Art noch ihrer Menge nach zu der Annahme Anlass geben dürfen, dass ihre Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt.

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