Rüstungsgüter
Für militärische Zwecke besonders konstruierte oder geänderte Güter
sind Güter, die für militärische Zwecke besonders konstruiert oder geändert sind. Ihre grenzüberschreitende Lieferung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Betroffen sind ebenfalls Geräte und Komponenten, die Waffen dienlich sind, z. B. militärische Elektronik oder besonders konstruierte Bestandteile.
Synonyme: Armor goods