Ort des Verbringens
Ort, an dem eine Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union eintritt
ist der Ort, an dem eine Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union eintritt. Dies ist je nach Einzelfall zumeist der Hafen, in dem die Ware zuerst im Zollgebiet der Union eintrifft oder in dem zuerst ein Entladen stattfinden kann, der Ort der ersten Eingangszollstelle oder der Ort, an dem die Grenze des Zollgebiets der Union überschritten wird.