Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

Incoterms®

Weltweites Standardwerk, das einheitliche Regelungen für die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten in internationalen Lieferverträgen schafft

bezeichnet ein weltweites Standardwerk, das einheitliche Regelungen für die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten in internationalen Lieferverträgen schafft. Die in ihm enthaltenen Bedingungen für die technische Durchführung des Transportes regeln z.B. die Verteilung der Transportkosten, den Übergang der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf dem Transport einheitlich und branchenunabhängig. Auf diese Weise werden etwaige aus den un­terschiedlichen Handelsgewohnheiten in den jeweiligen Ländern resultierende Missverständnisse und Auseinandersetzungen (und ein damit verbundener Zeit- und Kostenaufwand) vermieden. Zu beachten ist, dass die Incoterms® das herkömmliche Kaufrecht nur im Hinblick auf die Lieferung der Ware ergänzen und kei­ne darüber hinaus gehenden Regelungen enthalten. Sie bestehen in ihrer aktuellen Version („Incoterms® 2010”) aus insgesamt 11 Klauseln, von denen je­doch vier nur im See- oder Binnenschifftransport einsetzbar sind. Die Klauseln sind ihrerseits in vier Gruppen eingeteilt: E-Gruppe (Abholklausel), F-Gruppe (Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer), C-Gruppe (Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer) und D-Gruppe (Ankunftsklauseln). Jede Gruppe ist dadurch gekennzeichnet, dass die Kosten- und Risikotragung (Gefahr­übergang) innerhalb der Gruppe nach dem gleichen Grundprinzip ausgestaltet ist. Während außerdem die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen, reduzieren sich diejenigen des Käufers entsprechend.

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