EXW
Incoterm® Ex Works – ab Werk
verlangt von dem Verkäufer, dass er dem Käufer die Ware zwar verpackt und gekennzeichnet, ansonsten aber nicht verladen, d.h. lediglich zur Abholung zur Verfügung stellt. EXW ist die einzige Klausel der Gruppe E (Abholklausel) der Incoterms®.