Embargo
Unterbindung des Exports und Imports von Waren, Rohstoffen und/oder Dienstleistungen in ein bzw. aus einem bestimmten Land
ist die teilweise oder vollständige Unterbindung des Exports und Imports von Waren, Rohstoffen und/oder Dienstleistungen in ein bzw. aus einem bestimmten Land. Es stellt damit eine gegen einen bestimmten Staat verhängte Wirtschaftssanktion dar, die den Außenwirtschaftsverkehr mit diesem Staat entweder teilweise einschränkt (Waffen- und Teilembargo) oder vollständig untersagt (Totalembargo). Weiterhin bestehen Embargos auch gegenüber bestimmten Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen im Anwendungsbereich der jeweiligen EU-Verordnungen eingefroren werden und denen keine Gelder, wirtschaftlichen Ressourcen und Vermögenswerte jeglicher Art bereit gestellt werden dürfen.