Einzige Bewilligung
Instrument der zentralen Zollabwicklung
ist ein Instrument der zentralen Zollabwicklung. Sie ist eine Bewilligung für ein Zollverfahren, das die Zollverwaltungen verschiedener Mitgliedstaaten betrifft. Mit ihr kann die Zollabfertigung von Waren zur Überführung in ein Verfahren, zur Beendigung eines Verfahrens, zur Lagerung sowie zu aufeinander folgenden Be- oder Verarbeitungsvorgängen oder zu vorübergehenden Verwendungen in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Dabei ist im Rahmen der Einzigen Bewilligung jeweils dieselbe Zollbehörde für Bewilligungen im gesamten Zollgebiet zuständig. Ihre Erteilung wird grundsätzlich von der Zollstelle des Mitgliedstaates vorgenommen, in dem der Antragssteller ansässig ist. Sie ist gemäß Art. 179 Abs. 2 UZK an den AEO-C Status geknüpft.