Bürge
Person, die für Zahlung fremder Zollschulden einsteht
ist eine Person, die sich durch die Übernahme einer Bürgschaft gegenüber den Zollstellen dazu verpflichtet, für die Zahlung fremder Zollschulden einzustehen.
ist eine Person, die sich durch die Übernahme einer Bürgschaft gegenüber den Zollstellen dazu verpflichtet, für die Zahlung fremder Zollschulden einzustehen.