Außenwirtschaftsverkehr
Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstiger Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland
umfasst den Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland sowie den Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Inländern. Nach § 1 AWG ist der Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei.