Fahrendes Schiff mit Containern

AWA Aussenwirtschafts-Glossar
Zoll und Exportkontrolle von A bis Z

Die Außenwirtschaft wimmelt nur so vor Abkürzungen. Wer sich täglich in der Au­ßenwirtschaft bewegt, dem sind viele Begriffe vermutlich in Fleisch und Blut über­gegangen. Doch Neueinsteiger verstehen bei Abkürzungen wie NCTS, SAG oder VAT wohlmöglich nur Bahnhof. Hinzu kommen Fachbegriffe, wie beispielsweise die vollständige Kumulierung oder die EG-Dual-use-Verordnung, deren Bedeutung Wirtschaftsbeteiligte, die bisher wenige oder gar keine Berührungspunkte zur Au­ßenwirtschaft hatten, eventuell nicht kennen. Die AWA möchte Abhilfe schaffen und hat deshalb ein umfangreiches Außenwirtschafts-Glossar erstellt, das die gän­gigsten außenwirtschaftlichen Begriffe übersichtlich darstellt und erklärt. Das AW-Glossar wird laufend aktualisiert, so dass Sie davon ausgehen können, dass die wichtigsten Begriffe aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht darin zu finden sind.
 

 

A.TR

Warenverkehrsbescheinigung

ist eine Warenverkehrsbescheinigung im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Zollunion und der Türkei. Sie dient als Präferenz­na­chweis, dass sich Waren im freien Verkehr der Union bzw. der Türkei befinden (Freiverkehrsnachweis) und ermöglicht die Inanspruchnahme er­mä­ßig­ter Abgabensätze. Sie wird auf Antrag und Vorlage eines ausgefüllten Formblatts durch die Zollstellen ausgestellt.

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Synonyme: WVB

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