Hand mit virtuellen Nachrichten

Zoll aktualisiert AEO-Homepage

die deutsche Zollverwaltung hat ihren Internetauftritt zum AEO aktualisiert.

 

Anträge auf Erteilung des Status eines AEO können ab 01. Januar 2008 beim Hauptzollamt in dessen Bezirk sich die Hauptbuchhaltung des Antragstellers befindet, rechtswirksam gestellt werden

 

Der Zoll weist darauf hin, dass Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bewilligungserteilung und dem Antragsverfahren mit der zuständigen Sachbearbeitung Ihres Bewilligungshauptzollamts klären sollten.

 

Beim AEO-Antragsverfahren können Sicherheitszertifikate und/oder Gutachten Sachverständiger zum Nachweis der Einhaltung bestimmter Bewilligungsvoraussetzungen vorgelegt werden. Klarstellend weist der Zoll darauf hin, dass derartige Bescheinigungen für die Bewilligung des Status eines AEO nicht zwingend erforderlich sind.

 

Trotz Vorlage von Sicherheitszertifikaten oder -zeugnissen werden die Zollbehörden Überprüfungen der Sicherheitsstandards vornehmen.

 

Das Antragsformular (Vordruck 0390), die Erläuterungen dazu und der zum Antrag gehörende Fragenkatalog zur Selbstbewertung stehen ab sofort zur Verfügung.

Derzeit wird auch eine Internetanwendung für das Antragsverfahren erarbeitet, die der Beschleunigung des Antragsverfahrens dient und eine interaktive Ausfüllhilfe bietet. Diese Anwendung wird voraussichtlich ab 17. Dezember 2007 zur Verfügung stehen.

 

Für allgemeine Fragen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten steht Ihnen die Kontaktstelle AEO zur Verfügung. In Deutschland ist die Kontaktstelle AEO in Nürnberg für die gesamte mitgliedstaatsübergreifende Koordination des Bewilligungsverfahrens (Konsultationsverfahren) zuständig.

 

Da der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt wird, ist die Beteiligung anderer Mitgliedstaaten erforderlich. Diese erfolgt im Rahmen eines Informations- und Kommunikationssystems, das derzeit von der Kommission erarbeitet wird.

 

Sofern die Prüfung eines oder mehrerer Bewilligungsvoraussetzungen nicht allein in einem Mitgliedstaat erfolgen kann, sind die jeweiligen in Betracht kommenden Mitgliedstaaten, im Rahmen eines so genannten Konsultationsverfahrens, an der Prüfung hinsichtlich der Erfüllung der Bewilligungskriterien durch den Antragsteller zu beteiligen. Für die Koordinierung des Konsultationsverfahrens ist die derzeit bei der Oberfinanzdirektion Nürnberg angesiedelte Kontaktstelle AEO zuständig.

 

Diese ist wie folgt zu erreichen:

 

Oberfinanzdirektion Nürnberg

Kontaktstelle AEO

90332 Nürnberg

 

E-Mail Adresse:aeo@ofdn.bfinv.de

Telefax:0911/376-2270

Telefon:0911/376-3671 (Herr Kahlert)

0911/376-3672 (Herr Stummhöfer)

0911/376-3673 (Herr Liebel)

0911/376-3674 (Herr Rogall)

0911/376-3670 (Herr Herrmann)

 

Quelle: www.zoll.de (Bundesministerium der Finanzen)

 

Die AWA bereitet Sie auf den AEO weiter vor! Unsere Seminare zum ZWB/AEO und Countdown AEO- Compliance-Check & Antrag zum AEO- es geht weiter am 10.01.2008 in München! weitere Termine:

 

· 17.01.2008, 9:00-17:00, Münster, AWA

· 06.02.2008, 9:00-17:00, Hamburg

· 20.02.2008, 9:00- 7:00, Stuttgart/Esslingen

· 12.03.2008, 9:00-17:00, Münster, Kettelerscher Hof

· 22.04.2008, 9:00- 17:00, München, Novotel M-City

· 06.05.2008, 9:00- 17:00, Frankfurt

· 03.06.2008, 9:00- 17:00, Münster, AWA

Hinweis:

Zumeist findet am jeweiligen Vortag jeweils am selben Veranstaltungort unser Spezial Seminar „Der Zugelassene Wirtschaftbeteiligte“ statt, das das Grundlagenwissen zum AEO vermittelt!