Der Europäische Rat hat restriktive Maßnahmen gegen zwei Personen erlassen. Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit den nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer.
Die betroffenen Personen dürfen nicht mehr in die EU einreisen und ihre Vermögenswerte werden eingefroren. Darüber hinaus ist es Personen und Organisationen aus der EU nicht länger erlaubt, ihnen Geld zur Verfügung zu stellen.
Die Namen der Personen können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen.
Im November 2019 wurde ein Rahmen für restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrigen Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer geschaffen, nachdem der Rat wiederholt seine Besorgnis zum Ausdruck gebracht und die Bohrtätigkeiten scharf verurteilt hatte.
Quellenangaben
Durchführungsverordung (EU) 2020/274
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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