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Brexit: Unternehmen müssen übertragene Stoffregistrierungen prüfen

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) weist darauf hin, dass im Zuge des Brexit aus dem Vereinigten Königreich auf Unternehmen in der EU übertragene Stoffregistrierungen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden müssen.

Insgesamt seien laut ECHA mehr als 8000 Übertragungen betroffen, bei denen es unter anderem um Informationen zu Sicherheit und administrativer Art gehe, wie z.B. die Rolle des Unternehmens in der Lieferkette. Darüber hinaus gibt die ECHA an, dass 2964 Stoffregistrierungen aus dem VK nicht in die EU übertragen wurden und damit rechtlich ungültig seien.

Quellenangaben

Companies must review registrations transferred from the UK

European Chemicals Agency

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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