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Investitionsprüfung mit AWV-Novelle überarbeitet

Das Bundeskabinett hat am Dienstag, 27.04.2021, mit Beratungen über eine Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung die im vergangenen Jahr begonnene Überarbeitung des nationalen Investitionsprüfungsrechts abgeschlossen.

Mit den angepassten Prüf- und Meldepflichten beabsichtigt die Bundesregierung ein transparentes Investitionsprüfungsrecht sowie Rechtssicherheit beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen durch Investoren von außerhalb der EU.  

Insbesondere werden die Meldepflichten für Investitionen an den erweiterten Prüfrahmen der EU-Screening-Verordnung angepasst. Künftig lösen deshalb Investitionen in Zukunfts- und Hochtechnologie-Sektoren wie etwa Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Halbleiter, Optoelektronik oder Quantentechnologie eine Meldepflicht aus. Das gilt allerdings erst ab einem Anteilserwerb von 20 Prozent.

Quellenangaben

Investitionsprüfung überarbeitet

Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Verordnung der Bundesregierung (Kabinettsfassung)

Bundesregierung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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