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Produktnachahmung und Produktpiraterie

Die Europäische Kommission hat die neueste Zollstatistik für Produktnachahmung und Produktpiraterie veröffentlicht. Aus ihr geht hervor, dass die EU-Zollbehörden im Jahr 2005 über 75 Millionen nachgeahmte Artikel sichergestellt haben. Damit steigt die Zahl der gefährlichen Nachahmungen an. Besonders Lebensmittel, Arzneimittel und andere Waren, die eine ernste Bedrohung für die Gesundheit der Verbraucher darstellen, werden in großen Mengen unerlaubt hergestellt. Als Reaktion hat die Europäische Kommission den Aktionsplan des Zolls zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie aufgestellt.

 

EU-Kommissar László Kovács, zuständig für Steuern und Zoll, warnte vor der ernsthaften Bedrohung. „Die Gegenwehr besteht darin, schneller zu sein als die Fälscher. Wir müssen neue Betrugswege und die sich ständig verändernden Nachahmungsmuster rasch ermitteln und bekämpfen, wenn wir unsere Gesundheit, unsere Sicherheit und unsere Wirtschaft schützen wollen.“

 

Erstmals wurden über fünft Millionen nachgeahmte Lebensmittel, Getränke und Alkoholika beschlagnahmt. 2005 wurden über 500 000 nachgeahmte Arzneimittel abgefangen. Gefälscht werden zunehmend Haushaltswaren anstelle von Luxusgütern, und die Nachahmungen weisen eine so hohe Qualität auf, dass sie ohne Fachwissen nicht zu erkennen sind. Die Arbeit der Zollbehörden wird zudem erschwert, da die Wege, über die Nachahmungen auf den Markt gelangen, zunehmend wechseln. Gleichzeitig wird eine immer größere Palette von gefälschten Waren über das Internet verkauft.

 

Zur Bekämpfung von Nachahmungen und Produktpirateriels hat die EU-Kommission den Aktionsplan des Zolls eingeleitet. Er umfasst Maßnahmen wie befristete operationelle Zollaktionen gegen Nachahmungen in den wichtigsten europäischen Häfen und Flughäfen sowie den Einsatz einer Task-Force „Bekämpfung von Nachahmung". Mit einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Unternehmen-Zoll wird außerdem ein Rahmen für den Informationsaustausch in Europa geschaffen. Derzeit wird schließlich über Änderungen des gemeinschaftlichen Zollrechts entschieden, wodurch ein integriertes gemeinschaftliches Risikomanagement geschaffen werden soll. Letzteres würde dazu beitragen, dass Waren mit hohem Risiko an den Gemeinschaftsgrenzen gezielt abgefangen werden könnten.

 

Weitere Auskünfte über die 2005 vom Zoll sichergestellten nachgeahmten Waren gibt es auf der Seite der EU-Kommission.

 

 

(c) Europäische Kommission, 2006