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Kongo: Verlängerung des Waffenembargos

Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Europäischen Rates wird mit der VERORDNUNG (EU) 2016/1165 des Rates geändert (Amtsblatt: L 193/15).

Die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 dient der Umsetzung des Beschlusses 2010/788/GASP und sieht bestimmte Maßnahmen – einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten — gegen Personen vor, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen.

Mit der Resolution 2293 (2016) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 21. Juni 2016 wurden die Bestimmungen über das Waffenembargo verlängert. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/1173 des Rates hat der Rat den Geltungsbereich der Kriterien entsprechend ausgeweitet und der GASP-Beschluss 2010/788 wird geändert.

Die Änderungen im Einzelnen können Sie der VERORDNUNG (EU) 2016/1165 sowie dem GASP-Beschluss 2016/1173 entnehmen. Weitere Maßnahmen der Union sind erforderlich, damit die Änderungen umgesetzt werden können.

Links:
BESCHLUSS (GASP) 2016/1173
VERORDNUNG (EU) 2016/1165

Quelle:
EUR-Lex

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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