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Irak: Änderung der Sanktionen (13.09.2016)

Die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1642 DER KOMMISSION vom 12. September 2016 enthält die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 des Rates über bestimmte spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak. Anhang III der eben genannten Verordnung wird geändert.

Eine Organisation wird aus der Liste der Personen und Organisationen gestrichen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen vom Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingefroren wurden.

Folgender Eintrag wird gelöscht:
„109. SOUTH REFINERIES COMPANY. Anschrift: Basra, Irak.“

Die Änderung des Anhang III geht aus dem EU-Amtsblatt L 244/9 vom 13. September 2016 hervor.

Link:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1642 DER KOMMISSION

Quelle:
EUR-Lex

 

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

 

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