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Erteilung von qualifizierten Auskünfte über gespeicherte Daten in SEED

Nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 des Rates vom 16. November 2004 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern haben die Mitgliedstaaten eine Datenbank zu unterhalten, in der die für Verbrauchsteuerzwecke zugelassenen Steuerlagerinhaber und registrierten Wirtschaftsbeteiligten sowie die als Steuerlager zugelassenen Orte erfasst sind, und zu gewährleisten, dass Personen, die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen, auf Anfrage eine Bestätigung über die in dieser Datenbank enthaltenen Daten erhalten. Diese Bestätigung erteilt bei Anfragen per Telefax oder E-Mail das

Hauptzollamt Stuttgart
Sachgebiet B – Arbeitsgebiet EMCS
Postfach 13 11 65
70069 Stuttgart
Fax: 0711 9222153
E-Mail: <link>poststelle@hzas.bfinv.de

Mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen wird das Hauptzollamt Stuttgart den Wirtschaftsbeteiligten ab sofort bei Anfragen - analog der Regelung in § 18e Umsatzsteuergesetz - mitteilen, welche ihrer Angaben im einzelnen (Verbrauchsteuernummer, Verbrauchsteuerproduktcode, Name, Rechtsform, Straße und Hausnummer, Postleitzahl oder Ort) unzutreffend sind.

Informationen über den Verbrauchsteuerproduktcode - soweit er nicht Gegenstand der Bestätigung ist - erhalten die Wirtschaftsbeteiligten auf der Internetseite von "SEED on Europa" der  EU-Kommission.

Quelle: <link http: www.zoll.de>www.zoll.de