Der Europäische Rat hat neue Vorschriften verabschiedet, die dafür sorgen sollen, dass Steuerbetrug bei grenzüberschreitenden elektronischen Geschäften leichter aufgedeckt werden kann.
Die neuen Maßnahmen ermöglichen den Mitgliedstaaten, die von den Zahlungsdienstleistern (z. B. Banken) elektronisch bereitgestellten Aufzeichnungen auf einheitliche Weise zu erfassen. Außerdem wird ein neues zentrales elektronisches System für die Speicherung von Zahlungsinformationen und die weitere Verarbeitung dieser Informationen durch nationale Betrugsbekämpfungsstellen geschaffen.
Die neuen Maßnahmen gelten ab dem 1. Januar 2024. Mehr Infos unter diesem Link.
Quellenangaben
Elektronischer Handel: Rat verabschiedet neue Vorschriften
Redaktionell bearbeitet durch
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster
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