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Der modernisierte Zollkodex ist heute veröffentlicht worden

Bei der Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit am 25. Juni 2007 in Luxemburg konnte politisches Einvernehmen über den modernisierten Zollkodex erzielt werden. Bei dem modernisierten Zollkodex handelt es sich um eine grundlegende Revision des gesamten gemeinschaftlichen Zollrechts und damit um das umfassendste Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet des Zollwesens seit Verabschiedung des geltenden Zollkodex im Jahr 1992.

 

Durch die Modernisierung werden die Rechtsvorschriften vereinfacht und die Zollverfahren gestrafft

 

So wird

- die elektronische Vorlage der Zollanmeldungen und Begleitpapiere zur Regel

- die "zentrale Zollabwicklung" gefördert, d. h. zugelassene Wirtschaftsbeteiligte können ihre Waren elektronisch anmelden und Zölle am Ort ihrer Niederlassung entrichten, unabhängig von dem Mitgliedstaat, durch den die Waren vom Zollgebiet der EU ausgeführt, in das Gebiet eingeführt oder in dem sie verbraucht werden

 

Es werden

- die Voraussetzungen für die Entwicklung eines "einzigen Schalters" ("single window") und einer "einzigen Anlaufstelle" ("one-stop shop") geschaffen, bei denen die Marktteilnehmer die Auskünfte über die Waren nur noch einer Kontaktstelle erteilen, auch wenn die Daten für unterschiedliche Verwaltungen oder Behörden bestimmt sind, so dass die Prüfungen für verschiedene Zwecke (Zoll-, Hygienevorschriften usw.) zur selben Zeit und am selben Ort vorgenommen werden können (Konzept der "einzigen Anlaufstelle").

 

Das Europäische Parlament hat am 19. Februar 2008 seine zweite Lesung des Vorschlags zum modernisierten Zollkodex der Gemeinschaften durchgeführt und den gemeinsamen Standpunkt des EU-Ministerrat ohne Änderung verabschiedet.

 

Der modernisierte Zollkodex ist am heutigen Tage im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.

 

Die Durchführungsvorschriften sollten bis Ende 2008/Beginn 2009 übergearbeitet und verabschiedet werden.