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Beschränkungen für die Erbringung von Hilfe für Côte d'Ivoire im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten

Die Europäische Union hat in ihrem Amtsblatt L 33 vom 10.02.2015 den BESCHLUSS (GASP) 2015/202 DES RATES vom 9. Februar 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire sowie zu dessen Umsetzung in unmittelbar in der Union geltendes Recht die VERORDNUNG (EU) 2015/192 DES RATES vom 9. Februar 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 174/2005 über Beschränkungen für die Erbringung von Hilfe für Côte d'Ivoire im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten veröffentlicht.

Demnach wird eine Ausnahme vom Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstung eingeführt, um den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr bestimmter Gegenstände, die lediglich für den zivilen Gebrauch im Rahmen von Bergbau oder Infrastrukturprojekten bestimmt sind, zu ermöglichen.

BESCHLUSS (GASP) 2015/202 DES RATES vom 9. Februar 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/656/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Côte d'Ivoire

VERORDNUNG (EU) 2015/192 DES RATES vom 9. Februar 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 174/2005 über Beschränkungen für die Erbringung von Hilfe für Côte d'Ivoire im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten

Quelle: EUR-Lex

Verfasst von: Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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