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Beendigung der Anmeldbarkeit des Bestimmungslandcodes „EU“

Zum 02.04.2022 wird die Anmeldbarkeit des Bestimmungslandcodes „EU“ beendet. Dies ist einer ATLAS-Info zu entnehmen.

Der Code „EU“ wurde zu Migrationszwecken im Datenfeld Bestimmungslandcode für zulässig erklärt. Im Datenfeld „Bestimmungslandcode“ sind jedoch nur die ISO-alpha-2-Codes gemäß Anhang 1A des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen bzw. der EDI-IHB Codeliste A1314 zulässig.

Das Informationstechnikzentrum Bund weist auf Folgendes hin:

Da die Anmeldung des Codes „EU“ zu Problemen im Rahmen der Schnittstelle zu den Steuerbehörden der anderen Mitgliedsstaaten führt, ist darauf zu achten, dass der Code „EU“ ab sofort nicht mehr im Datenfeld „Bestimmungslandcode“ angemeldet wird und lediglich die vorgenannten zulässigen Codes verwendet werden.

Quellenangaben

ATLAS-Info 0292/22

Informationstechnikzentrum Bund

Redaktionell bearbeitet durch

Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster

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