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BAFA aktualisiert Merkblatt zu Entwicklungen des Iran Embargos (Stand: 20.09.2016)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ein aktualisiertes Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos auf seiner Webseite veröffentlicht.

Das Merkblatt spiegelt die Sach- und Rechtslage zum 9. September 2016 wider und berücksichtigt alle bis zu diesem Zeitpunkt eingetretenen Änderungen der Iran-Sanktionen.

Auch nach dem Eintritt des „Implementation Days“ sind nicht alle Ausfuhren und alle sonstigen Rechtsgeschäfte in bzw. mit dem Iran erlaubt. Vielmehr enthalten die Iran-Sanktionen auch weiterhin ein abgestuftes System verbotener und genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte und Handlungen. Daneben sind dort, wo die Iran-Embargoverordnung (Verordnung EU Nr. 267/2012, ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1-112) keine ausdrückliche Regelung trifft, die allgemeinen exportkontrollrechtlichen Vorschriften, insbesondere die EG-Dual-use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009, ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1-269) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), zu beachten. Auch alle sonstigen Verbote, etwa aus der sog. Iran-Menschenrechtsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 359/2011, ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 1-11) gelten weiterhin.

Das BAFA-Merkblatt enthält u. a. Hinweise darauf, wie Sie angesichts der aktuellen Rechtslage mit den Anhängen I und III der Iran-Embargo-Verordnung umgehen sollten. Sofern Sie gelistete Dual-use-Güter in den Iran ausführen möchten, reicht es nicht aus, lediglich die Erfassungsnummer des Anhangs I der EG-Dual-use-Verordnung zu kennen. Vielmehr müssen Sie auch wissen, ob diese Güter von den Anhängen I oder III der Iran-Embargoverordnung erfasst sind. Künftig finden Sie in den Anhängen I und III zweispaltige Tabellen, in deren rechte Spalte die Listenpositionen aus dem jeweiligen Internationalen Exportkontrollregime und in deren linke Spalte die korrespondierenden Codes gemäß Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung enthalten sind.

Weiterhin beinhaltet das Merkblatt Hinweise zu inhaltlichen Änderungen der Güterlisten sowie der Neusortierung der Anhänge. Darüber hinaus existieren Kapitel zu den fortgeltenden Verboten, den zu beachtenden Genehmigungspflichten, zu den Verboten und Genehmigungspflichten, die ersatzlos weggefallen sind sowie zur korrekten Antragsstellung im Falle der Iran-Betroffenheit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Detaillierte Informationen zu den einzelnen Kapiteln, entnehmen Sie bitte dem BAFA-Merkblatt.

Links:
Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran Embargos (nach dem „Implementation Day“)

Quelle:
BAFA

Verfasst von:
Matthias Merz, Geschäftsführer der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Münster


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European and German Export Controls
The regulation of dual-use and military items in daily practice
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